Zusammen mit ihrem Herrchen Wolfgang Marchewka passiert sie die Sicherheitskontrollen des Landtagsgebäudes von Sachsen-Anhalt in Magdeburg – und sie muss ausdrücklich keinen Maulkorb tragen: Ina von Klotzberg, eine 2-jährige Hündin der Rasse American Staffordshire Terrier. Hunde in öffentlichen Gebäuden sind sowieso schon eine kleine Sensation, aber Ina toppt das Ganze. Denn in vielen Hundeverordnungen (HVO) deutscher Bundesländer ist sie auf sogenannten Rasselisten als a priori „gefährlicher Hund“ gelistet – ein „Listenhund“, wie es neuerdings heißt. Damit ist Ina automatisch stigmatisiert, und Menschen, die vorher keine Angst vor Hunden solcher „Listenrassen“ hatten, haben sie nun. Denn man unterstellt Ina, dass sie gefährlich ist. Dabei gilt: Selten sind sich europäische Wissenschaftler in einem Thema so einig wie bei der Tatsache, dass die Gefährlichkeit von Hunden nicht von der Hunderasse ableitbar ist. Eine der ersten Wissenschaftler, die sich mit diesem Thema befasst haben, ist die Wiener Universitätsprofessorin Dr. Irene Stur, Expertin für Tierzucht und Genetik an der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Aufgrund ihres Gutachtens hob der österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) am 30.4.1998 die im Jahre 1993 eingeführte steiermärkische „Verordnung über gefährliche Hunde“, die die Haltung mehrerer Hunderassen einschränkte, als rechtswidrig auf. Die höchstgerichtliche Entscheidung kam zu dem Schluss, dass „eine a priori Feststellung einer besonderen Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund seines wesensmäßigen typischen Verhaltens auf der Basis von bisherigen Erkenntnissen aus der Tierzucht überhaupt nicht, auf der Basis von Erkenntnissen der Verhaltensforschung nur bedingt und individuell rasseunabhängig … möglich ist“ (Originalzitat). Der VfGH meinte abschließend, dass es aufgrund des vorgelegten Gutachtens nicht möglich sei, gesetzliche Regelungen zu schaffen, welche sich auf Hunderassen beziehen.
Mediale Hype entlarvt sich selbst Dass es in Deutschland trotz der erwähnten Einigkeit aller Wissenschaftler zu den bekannten diversen Landeshundeverordnungen (HVO) gekommen ist, welche Hunde bestimmter Rassen als „Listenhunde“ stigmatisieren, beruht in erster Linie auf der medialen Berichterstattung in Zusammenhang mit Hundebeißunfällen, die immer stärkeren Druck auf die zuständigen Politiker ausübte. Mittlerweile werden diese politischen „Schnellschüsse“ in zunehmendem Maße von unabhängigen deutschen Gerichten aus guten Gründen wieder aufgehoben. Welch’ Parallele zur eingangs erwähnten Situation in Österreich! Und nicht nur das – entlarvt sich die mediale Hype doch mittlerweile selbst: Nämlich dann, wenn etwa ein bekanntes deutsches Massenblatt dem „Informationswert“ der Tötung eines jungen Mädchens durch einen Deutschen Schäferhund weniger Bedeutung beimisst, als der (harmlosen) Flucht eines sog. „Listenhundes“ aus einem Tierheim . Anders lässt es sich kaum erklären, dass die „BILD“ über den Tod eines Mädchens am 7. August 2001 in Lutzhorn (Schleswig-Holstein) durch einen Deutschen Schäferhund ganz kurz, fast schon „diskret“, auf Seite 8 berichtete, während sie einen in Wahrheit harmlosen „Listenhund“ auf die Titelseite brachte, weil er aus einem Tierheim ausgebüxt war … Diese unglaubliche mediale Wertzumessung im Vergleich zum Tod eines Kindes war auch einem Magazin der deutschen Polizei zuviel, aus dem folgendes Zitat entnommen ist: „Als Beispiel für die gefilterte Berichterstattung wird auf einen Vorfall vom 7.8.2001 in Lutzhorn verwiesen. Dort hatte ein Schäferhund ein 11-jähriges Mädchen getötet. Da dieser Unfall nicht in das Muster der Presse passte, tauchte er lediglich als kleine Notiz in der Tageszeitung auf.“ (”Deutsche Polizei”, Ausgabe 1/2002, Seite 30). Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten die Politiker aufwachen müssen (und einige sind es tatsächlich), die – häufig durchaus mit wohl meinender Absicht – glaubten, mit Hunderasselisten und lebenslangem Leinen- und Maulkorbzwang das Problem gefährlicher Hunde in den Griff bekommen zu können. Spätestens dann hätten sie erkennen müssen, in welche Sackgasse sie sich haben drängen lassen, sowie die Unverhältnismäßigkeit ihrer Mittel und letztlich auch die Unwirksamkeit ihrer Verordnungen.
Österreich ist anders Ein vor Jahren üblicher Werbeslogan österreichischer Touristikmanager, „Österreich ist anders“, gilt doch tatsächlich auch heute noch – zumindest in Bezug auf die Hundeverordnungen. Neben dem erwähnten Verfassungsgerichtsurteil 1998 wurden in den Jahren 2001 und 2002 ursprünglich politisch diskutierte Rassenlisten in der Alpenrepublik dann doch wieder verworfen, wie etwa in Wien, Niederösterreich und zuletzt Oberösterreich. Und was vor 2 Jahren auch der damalige ÖVP-Klubobmann Khol vor dem Parlament anlässlich der Übergabe eines WUFF-Informationspapiers zum Thema „gefährliche Hunde“ dem WUFF-Herausgeber Mosser in die Hand versprochen hatte, dass es nämlich in Österreich keine Rassenlisten geben wird, wurde bis dato gehalten. In Bezug auf deutsche Verhältnisse möchte man nochmals einen – diesmal sogar aktuelleren – Werbeslogan der österreichischen Reisebranche zitieren: „Alltag raus, Österreich rein …“. Warum könnte Österreich seinem nördlichen Nachbarn nicht einmal Vorbild sein, nämlich Hundeverordnungen etwas bedächtiger – und vor allem überlegter und sachlich fundierter – anzugehen? So wurde beispielsweise am 19.2.2001 das österreichische Polizeistrafgesetz novelliert (s. WUFF 4/2001) und seither sind schärfere Strafen für die fahrlässige Haltung von Tieren vorgesehen, wenn diese zu Verletzung oder Tod eines Menschen führen. Und WUFF-Herausgeber Mosser sagte dazu am selben Tag in einem Interview in der ORF-Nachrichtensendung ZIB 2: „Während die Gesetzgebung in Deutschland Rasselisten und Hundeverbote beschließt, setzt man in Österreich mit der Strafgesetznovelle grundsätzlich an der richtigen Stelle an, nämlich am oberen Ende der Leine.“ Genau in diesem Aspekt liegt nämlich auch die Lösung des Problems, nämlich in der Analyse von Hundebeißunfällen und in der Klärung, was ein gefährlicher Hund ist. Auf dieser Basis lassen sich sinnvolle Präventionsmaßnahmen entwickeln. Und dabei zeigt sich, dass fast überall die bestehenden Gesetze genügen – sie müssen nur kontrolliert und eingehalten werden! Informationen zu diesem Thema sind leicht zu erhalten, auch in diesem Magazin ist viel dazu publiziert worden (s. Kasten am Ende des Artikels).
Sachsen-Anhalt ist anders! Dass in Sachen rassespezifischer Hundegesetze in Deutschland überhaupt etwas im Gange ist, verdanken die Hundehalter und deren Vierbeiner unter anderem Menschen wie Wolfgang Marchewka, einem Journalisten, der gegen die Landeshundeverordnung von Sachsen-Anhalt geklagt (s. Kasten) – und Recht bekommen hat. Das Oberverwaltungsgericht hatte in dem von Marchewka angestrengten Rechtsstreit die bisherige Verordnung in allen wesentlichen Punkten für rechtswidrig erklärt. Zum Zwecke der Diskussion über eine Neufassung der Verordnung kam es in weiterer Folge am 21.1.2003 zu einer Anhörung des Klägers im Landtagsgebäude von Magdeburg. Erstaunlich genug, wurde vom Präsidium des Landtages Marchewkas AmStaff-Hündin Ina doch als erste Vertreterin der diffamierten Rassen mit zur Anhörung in das Gebäude zugelassen. Auf die zunächst verhängte „Sicherheitsmaßnahme“ eines Maulkorbes wurde dann angesichts der freundlich wedelnden Hündin sowohl vom Sicherheitspersonal als auch von Seiten der Abgeordneten verzichtet. Die Hündin verbrachte die gesamte Anhörung ruhig schlafend unter einem Tisch, sodass am Ende der Veranstaltung der Versammlungsleiter die Ruhe und Gelassenheit des Hundes in absolut fremder Umgebung unter fremden Menschen ausdrücklich hervor hob und lobte. Ina machte offensichtlich einen guten Eindruck und war damit Botschafterin ihrer häufig so verfemten Artgenossen. Der Vorsitzende des Arbeitskreises „Inneres“, der CDU-Abgeordnete Jens Kolze (Dessau), bezeichnete in einer offiziellen Stellungnahme die Veranstaltung als „durchweg positiv“. Es sei deutlich geworden, dass man den Begriff „gefährlicher Hund“ nicht an Rassen festmachen könne, sondern im Zusammenhang mit dem jeweiligen Halter sehen müsse. Aussagen wie diese lassen hoffen, dass die bisher lediglich vordergründige Behandlung dieses Themas nun auch in Deutschland einer ruhigen und sachlichen Betrachtung weicht. Wenn nicht wieder eine mediale Medusa aktiv wird …
| >>> WUFF - HINTERGRUND | | Hunde helfen Menschen: Ina als „Schulhund“: von Wolfgang Marchewka
Ina ist als „Schulhund“ sozusagen eine Botschafterin der Hunde in Schulklassen. Kinder sollen lernen können, wie man sich Hunden gegenüber richtig verhält. Um an den Projekten des in Deutschland bundesweit auf diesem Gebiet arbeitenden gemeinnützigen Vereins „Hunde helfen Menschen“ teilnehmen zu können, müssen die als „Schulhund“ vorgesehenen Hunde eine schwierige Prüfung bestehen und deren Halter Sachkunde nachweisen. AmStaff-Hündin Ina war dazu mit ihrem Halter Wolfgang Marchewka extra nach Bayern gefahren, um sich von einem von der Regierung von Unterfranken bestellten und vereidigten Gutachter für das Hundewesen auf ihre Eignung für den Schuldienst überprüfen zu lassen. Der Hund wird dabei mit verschiedenen Alltags-Situationen konfrontiert und darüber hinaus auch extrem unter Stress gesetzt.
Ohne Einschränkungen geeignet Das Prüfungsprogramm beginnt mit einfacheren Übungen – z.B. Verhalten des Hundes gegenüber passierenden Joggern, Radfahrern oder behinderten Menschen – und reicht über Aufgaben wie Bedrängen des Hundes durch eine Gruppe fremder Menschen, Verhalten gegenüber fremden, auch gleichgeschlechtlichen Hunden und Verhalten in fremden Gebäuden unter Geräuschbelästigung bis hin zu Extremsituationen wie Bedrohen des angebundenen, vereinsamten Hundes (Hundeführer muss außer Sichtweite sein) durch eine fremde Person. Für alle Einzelprüfungen verteilt der Gutachter Noten und kommt dann zu einer zusammenfassenden Wertung. Bei Ina lautete diese: „Ina zeigte sich bei der Überprüfung als ausgesprochen freundliche, selbstbewusste und sichere Hündin. Sie wurde sehr gut sozialisiert und wird offensichtlich sehr gut gehalten. Für die Mitarbeit im Verein „Hunde helfen Menschen“ zeigt sich Ina sehr gut geeignet. Einschränkungen sind nicht angezeigt.“
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| >>> WUFF - HINTERGRUND | | Politik ist auf den Hund gekommen
Die Journalisten Ellen Rinke und Wolfgang Marchewka warfen in ihrer Klagsschrift dem Land Sachsen-Anhalt vor, eine rechtswidrige Hundeverordnung erlassen zu haben, die gegen das deutsche Grundgesetz, gegen Bundesrecht und gegen europäisches Recht vestoße. Unter anderem missachte die beklagte Verordnung die Tatsache, dass gefährliche Hunde nicht rassebedingt entstehen, sondern aufgrund menschlichen Fehlverhaltens in allen Rassen und Mischlingsformen als Einzelfälle vorkommen, demnach die Auswahl der in der HVO als „gefährlich“ bezeichneten vier Rassen willkürlich sei. Denn das Land habe die Aufzählung der Hunderassen weder vernünftig begründen können, noch ergäben sich aus den bisherigen Erkenntnissen der vorgenommenen Untersuchungen zum Komplex „gefährliche Hunderassen“ – wie zum Beispiel Wesenstests – nachvollziehbare Gründe für die Behauptung der rassebedingten Gefährlichkeit. Das erstrecke sich sowohl auf die in der HVO vollzogene Einschränkung der Haltung, der Züchtung, der Veräußerung, des generellen Maulkorbzwanges sowie der Bewegungseinschränkungen. Diese seien vom Land ohne sachlich nachvollziehbare Gründe restriktiv und in unzumutbarer Weise geregelt worden, so dass die Kläger bereits einen Verstoß gegen Art 3 Abs. 1 Grundgesetz sehen. Die gesamte Klagsschrift, sowie verschiedene Informationen dazu, sind auf der Website der Kläger nachzulesen: www.amstaff-ina.de
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| >>> WUFF - INFORMATION | | WUFF-Artikel zum Thema „gefährliche Hunde“
- Empfehlungen zum Thema „Gefährliche Hunde“, vom Mensch-Tier-Forum Österreich: In WUFF 9/2000 - Auswirkungen von ständigem Leinen- und Maulkorbzwang, von A. Univ.-Prof. Dr. Irene Stur: In WUFF 12/2000 - Unfallprävention bei Kindern im Umgang mit Hunden Artikel, von Dr.med.univ. Hans Mosser: In WUFF 3/2002 (auch als pdf-Datei: www.wuff.at) - Hunde-Beißunfälle bei Kindern und Jugendlichen: Eine Metaanalyse der Risikofaktoren, von Dr.med.univ. Hans Mosser: In WUFF 3/2002 (auch als pdf-Datei: www.wuff.at)
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