Chippen


Nach Ende der Übergangsregelung nun seit 1. Jänner verpflichtend

Autor: WUFF-Redaktion / Ausgabe: 2010-02

Die Übergangsfrist für die mittels Mikrochip verpflichtende Kennzeichnung von Hunden in Österreich ist Ende 2009 abgelaufen. Seit 1. Jänner müssen nun alle Hunde gechippt sein.

Schon seit 30. Juni 2008 gilt für alle Hunde in Österreich die Chipflicht. Alle nach diesem Datum geborenen Welpen müssen spätestens bis zum dritten Lebensmonat bzw. noch vor deren Weitergabe an ihre Besitzer gechippt und in eine Datenbank eingetragen werden. Mit Ende 2009 endete nun auch die Übergangsfrist für erwachsene Hunde. Ab 1. Jänner 2010 müssen nunmehr alle österreichischen Hunde elektronisch gekennzeichnet und registriert sein.

Der Chip
Jeder der reiskorngroßen Mikrochips trägt einen unterschiedlichen und weltweit einzigartigen Code in Form einer fünfzehnstelligen Ziffernkombination. Durch diese eindeutige Kennzeichnung, so die österreichischen Tierärzte, könne einem Hund, der entlaufen ist oder ausgesetzt oder verletzt aufgefunden wird, schnell geholfen werden.

Der Besitzer kann vom Tierarzt mittels Lesegerät und eine im Internet zugängliche Datenbank in kürzester Zeit eruiert werden, wodurch dem Tier ein längerer Aufenthalt in einem Tierheim erspart bleibt. Die elektronische Kennzeichnung habe die Funktion eines Passfotos und mache den Hund individuell eindeutig identifizierbar.


Den vollständigen Artikel können Sie in der WUFF Ausgabe 2/10 (erhältlich im WUFF-Shop unter http://shop.wuff-online.com/) nachlesen.